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2.4 Gegenanzeigen und Nebenwirkungen

Sollte die für die Behandlung verantwortliche Person den geringsten Zweifel haben, dass die Sicherheit des behandelten Patienten bzw. der Patientin nicht gewährleistet ist, z. B. aufgrund von Erkrankungen oder Sekundärbedingungen, muss die Behandlung sofort unterbrochen oder ausgesetzt werden.